Schon zu Beginn genau wissen, was es kostet.
Als eine der wenigen Kanzleien bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, uns auf Basis eines Festhonorars zu beauftragen.
Mit einem vorab vereinbarten Fixum haben Sie von Anfang an volle Transparenz über die Kosten Ihres Verfahrens und können sicher planen. Besonders vorteilhaft ist diese Regelung, wenn im Verlauf des Prozesses Unwägbarkeiten auftreten: Mit der einmal vereinbarten Pauschale ist auch sämtlicher Mehraufwand abgegolten.
Gerne erstellen wir nach Sichtung Ihres Falls ein verbindliches Angebot. Alternativ ist eine Abrechnung auf Stundenbasis oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich.