Vor allem im Familienrecht ist der Name Dr. Heindl ein fester Begriff
im deutschsprachigen Rechtswesen.
Seit mehr als fünf Jahrzehnten begleitet die 1958 von Dr. Josef W. Heindl begründete Kanzlei Dr. Heindl & Kollegen Rechtsanwälte eine Vielzahl, zum Teil prominenter Scheidungsfälle – unter Erzielung oft beachtlicher Erfolge.
Mit der Übernahme durch Dr. Clifford W. Heindl, Sohn des Gründers, im Jahr 2003 steht die Kanzlei auch heute unter Leitung eines ebenso renommierten wie erfahrenen Experten für Familienrecht. Yvonne C. Heindl verantwortet als weiteres Familienmitglied im Anwaltsteam den Bereich Betreuungsrecht.
Auf den Gebieten des Strafrechts, Arbeitsrechts und Verkehrsrechts kooperiert die Kanzlei mit Rechtsanwalt Tom Heindl, Mitinhaber von Steinberger & Heindl Rechtsanwälte, München. Eine weitere Domäne von Dr. Heindl & Kollegen ist der Bereich Erbrecht, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Buntz.